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Erbrecht

Im Erbrecht dreht sich alles um die Gestaltung Ihres letzten Willens. Wir beraten und gestallten alle Formen der letztwilligen Verfügung (Einzeltestament Ehegattentestament oder Erbvertrag). Sollte die Einbindung eines Notars erforderlich sein, arbeiten wir seit vielen Jahren mit ausgewählten Notaren in Heidelberg, dem Rhein-Neckar-Kreis und dem Neckar-Odenwald-Kreis zusammen.

 

Aufgrund einer Spezialisierung unserer Kanzlei auf das Erb- und Gesellschaftsrecht können wir Ihnen auch kreative Ideen aus einer Hand anbieten, wenn zur Planung der Nachfolge z.B. die Gründung einer Stiftung oder die Gestaltung einer vorweggenommenen Erbfolge durch Gründung einer Gesellschaft bürgerlich Rechts sinnvoll ist.

 

Wir wissen, dass das Abfassen einer letztwilligen Verfügung ein sensibles Thema ist. Wir haben daher stets ein offenes Ohr für Sie, nehmen uns viel Zeit und beraten Sie umfassend zu allen in Frage kommenden Möglichkeiten, insbesondere auch dann, wenn eine Vorsorgeverfügung und Vorsorgevollmacht zur Absicherung Ihrer (minderjährigen) Kinder erforderlich ist.

 
Wir sind aber nicht nur in der Gestaltung Ihr Ansprechpartner, sondern unterstützen Sie auch im Erbscheinverfahren, bei der Auseinandersetzung Ihrer Erbengemeinschaft oder bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

Schauen Sie sich diesbezüglich hier auch gerne unsere Festpreisangebote an!

Erbrecht
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