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Unternehmensnachfolge

Bei der Unternehmensnachfolge handelt es sich um ein Querschnittsgebiet aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Erbrecht und dem Familienrecht, um ein Unternehmen an die nächste Generation zu übergeben.

 

Es geht dabei um die interessengerechte Gestaltung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen und letztwilligen Verfügungen (Einzeltestament, Ehegattentestament oder Erbvertrag) sowie die Gestaltung von Vollmachten (Generalvollmacht, Prokura, Handlungsvollmacht).

 

Wir bieten Ihnen hier einen Service aus einer Hand und stellen sicher, dass alle für Sie relevanten Dokumente aufeinander abgestimmt und bei Eintritt des Erbfalls auffindbar sind. Im Bereich des Steuerrechts arbeiten wir seit vielen Jahren mit einer auf mittelständische und freiberufliche Gesellschaften spezialisierten Steuerberatungskanzlei zusammen.

Unternehmensnachfolge
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