Medizinrecht und Vorsorge
Wenn Sie eine fachkompetente Beratung und Vertretung bei medizinrechtlichen Vertragsgestaltungen (Praxisabgabe / Praxisübernahme, Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft, Gründung eines MVZ), anlässlich eines Behandlungs- oder Pflegefehlers, bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung oder bei der Erstellung einer Patientenverfügung, Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht sowie Generalvollmacht benötigen, können Sie sich auf die fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung in der medizinrechtlichen Rechtsberatung und -vertretung von uns verlassen.
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Medizinrecht sind:
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Geburtsschäden
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Behandlungsfehler (außer Psychotherapie und Psychiatrie)
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Pflegefehler
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Vertragsgestaltungen, insbesondere bei der Praxisübernahme, bei Praxiskooperationen und Praxisübergaben
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Schwerbehindertenrecht
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Leistungen der Pflegeversicherung
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Kostenübernahme und -erstattung in der GKV und PKV
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Ärztliches Gebührenrecht
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Patientenverfügung & Vollmachten
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Vertragsarztrecht