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Medizinrecht und Vorsorge

Wenn Sie eine fachkompetente Beratung und Vertretung bei medizinrechtlichen Vertragsgestaltungen (Praxisabgabe / Praxisübernahme, Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft, Gründung eines MVZ), anlässlich eines Behandlungs- oder Pflegefehlers, bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung oder bei der Erstellung einer Patientenverfügung, Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht sowie Generalvollmacht benötigen, können Sie sich auf die fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung in der medizinrechtlichen Rechtsberatung und -vertretung von uns verlassen.

 

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Medizinrecht sind:

  • Geburtsschäden

  • Behandlungsfehler (außer Psychotherapie und Psychiatrie)

  • Pflegefehler

  • Vertragsgestaltungen, insbesondere bei der Praxisübernahme, bei Praxiskooperationen und Praxisübergaben

  • Schwerbehindertenrecht

  • Leistungen der Pflegeversicherung

  • Kostenübernahme und -erstattung in der GKV und PKV

  • Ärztliches Gebührenrecht

  • Patientenverfügung & Vollmachten

  • Vertragsarztrecht

Medizinrecht und Vorsorge
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